Statuten
Oleyon Akademie - Verein zur Bewahrung und Förderung von Lebensfreude, Glück und Gesundheit
ZVR 1074817779
§ 1: Sitz, Name und Tätigkeitsbereich
Der Verein, der seinen Sitz in Roppen hat, führt den Namen ‚Oleyon Akademie - Verein zur Bewahrung und Förderung von Lebensfreude, Glück und Gesundheit’.
Seine Tätigkeit erstreckt sich auf Österreich und Deutschland und kann bei Bedarf zu den genannten Zwecken seine Tätigkeit auf beliebige andere Länder ausdehnen. Die Errichtung von Zweigvereinen und Kooperationen ist beabsichtigt.
§ 2: Zweck
Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und hat folgenden Zweck:
- Im Mittelpunkt der Vereinsarbeit steht der Mensch und die aktive Vermittlung von Wissen und Erfahrung, die dem gesundheitlichem Wohl und der persönlichen Weiterentwicklung des Menschen dient.
- Die Förderung von Lebensfreude und Glückserfahrungen durch künstlerischen Ausdruck in Form von z.B. Musik, Gesang, Tanz, Literatur, Theater, Klang, Film als auch kreative Kunst-Installationen mit Materialien.
- Das Bereitstellen von geschützten Räumen in Form von Beratungen, Workshops und Seminaren für Frauen und Männer, die sich bewusst mit ihrer Weiblichkeit bzw. Männlichkeit und dem persönlichen Potential auseinander setzen wollen mit dem Ziel, der Gesellschaft in friedvoller Absicht, Achtsamkeit und Bewusstheit zu dienen.
- Die wertschätzende Auseinandersetzung mit dem Thema Sexualität mit dem Ziel, diese als lebendige, natürliche und glücksfördernde Kraft des Lebens (wieder) zu entdecken.
- Die Erhaltung und Entfaltung der geistigen, körperlichen und seelischen Gesundheit durch ganzheitliche Methoden wie Yoga, Tantra, Mantra, Meditation, Singen, Reisen, schamanische Methoden und Naturerfahrung, Astrologie, Ernährung, biologischer Anbau, Mikronährstoffe, künstlerischen Selbst-Ausdruck, Rituale und Zeremonien bei Lebensübergängen, Kräuterkunde, Klangheilung und Körpererfahrung durch Tanz und Bewegung.
- Die Förderung der kulturellen und religiösen Vielfalt und Toleranz, wie kultur- und religionsübergreifende Projekte und Begegnungen unter dem Austausch von traditionellem Wissen, Kulturgut und wirkenden Kräften. Das Bewusstsein hierfür soll erforscht, entwickelt, gefördert und vernetzt werden.
§ 3: Mittel, Werte und Aktivitäten zur Erreichung des Vereinszweck
Der Vereinszweck soll durch die aufgeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
Als ideelle Mittel dienen
- Die Kooperation von Menschen in und mit Sozialgemeinschaften, Organisationen und Verbänden und sonstigen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen.
- Die Durchführung von: Workshops, Seminare, Vorträge, Begegnungs-Events, Exkursionen, Musik- & Literaturprojekte, Kunstinstallationen, Reisen, Lehrveranstaltungen, Coaching und Beratung, Rituale, Festivals, Zeremonien und sonstige (internationale) Veranstaltungen.
- Ganzheitliches Erleben von Musik-, Yoga und Tanz-Events, Klangprojekten, Bildungs- und (Selbst)Erfahrungs-Workshops, Bildungs- und Erfahrungs-Reisen, Yoga- und Meditations-Retreats als auch von kultur- und religionsübergreifenden Ritualen und Zeremonien zur Förderung von Frieden und Achtsamkeit unter den Menschen und für Bewahrung der Schöpfung.
- Vernetzung und Zusammenarbeit mit Gleichgesinnten
- Die Entwicklung von Bildungs- und MusikProjekten wie z.B. CDs. Videoproduktionen, Literatur, Blogs, Webinare, Fortbildungskonzepte und deren Durchführung, Herausgabe eines Veranstaltungskalenders (Print & Web) zur Vernetzung von Menschen und Vereinen mit ähnlichen Zielen, die Teilnahme an Festivals, Messen und anderen Events (z.B. Projekte zur Tourismusförderung in Tirol) die dem Vereinszweck dienen, als auch die Präsenz auf verschiedenen Socialmedia-Plattformen, auf YouTube und in Printmedien.
- Die Möglichkeiten und Konzepte im Sinne dieser Vereinsziele sind zu überprüfen, umzusetzen oder die Umsetzungsfähigkeit durch Informations- und Lehrtätigkeit an andere weiter zu vermitteln.
Als materielle Mittel dienen
Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch
- Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge
- Erlöse aus Veranstaltungen
- Erlöse aus Vermietung von Vereinsräumlichkeiten
- Erlöse vom Verkauf von CD-, Film- und Literaturproduktionen
- Verwertungen
- freiwillige Beiträge
- Forschungsbeiträge
- Andere Zuwendungen wie Sponsoring, Spenden, Vermächtnisse, Kostenbeteiligungen und Umlagen im Rahmen der Zweckaktivitäten des Vereines, projektbezogen als auch durch Verträge mit Partnern. Wirtschaftliche bzw. gewerbliche Aktivitäten sind auf Antrag nach Präsidiumsbeschluss möglich, wenn eine anderweitige Erreichung des Vereinszweckes mangels Finanzierbarkeit gefährdet wäre. Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Die Generalversammlung entscheidet über den Jahresbeitrag der Mitglieder, sowie über die Einhebung einer Aufnahmegebühr.
Der Verein ‚Oleyon Oleyon - Verein zur Bewahrung und Förderung von Lebensfreude, Glück und Gesundheit’ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist nicht auf die Erzielung von Gewinnen und Überschüssen ausgerichtet. Vorhandene Überschüsse werden zur Förderung der Vereinszwecke ausgegeben, sofern nicht Rücklagen gebildet werden.
§ 4: Arten der Mitgliedschaft
- Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
- Ordentliche Mitglieder sind jene mit einer vollen Beteiligung an der Vereinsarbeit.
- Es gibt zwei Arten einer Ordentlichen Mitgliedschaft: Basis und Business.
- Ehrenmitglieder sind als Mäzene und ideelle Förderer, die sich besonders um den Verein oder die Ziele des Vereins verdient gemacht haben. Die Ehrenmitgliedschaft kann vom Präsidium durch Beschluss verliehen werden.
§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft
- Eine Mitgliedschaft im Verein ist für jeden physischen Menschen, sowie für juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften möglich.
- Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt einen Aufnahmeantrag voraus. Über die Aufnahme von ordentlichen und Ehrenmitgliedern entscheidet das Präsidium.
- Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
§ 6: Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, freiwilligen Austritt, Ablauf oder Ausschluss.
Der Austritt
- Die Mitgliedsdauer beträgt 1 Jahr und verlängert sich jeweils für ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Mitgliedsjahres gekündigt wird.
- Der Ausschluss durch einstimmigen Präsidiumsbeschluss ist nur möglich, wenn das auszuschließende Mitglied durch sein Verhalten das Ansehen oder die Interessen des Vereins geschädigt oder gefährdet hat.
- Bei einem Beitragsrückstand von mindestens zwei Monaten ist der Verein berechtigt die Mitgliedschaft zu beenden. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung der Mitgliedschaft durch das Präsidium ist gültig. Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis enden damit unbeschadet der Ansprüche des Vereins auf bereits bestehende Forderungen.
- Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft ist möglich, wenn das auszuschließende Ehrenmitglied durch sein Verhalten das Ansehen oder die Interessen des Vereins geschädigt oder gefährdet hat. Die Kündigung muss in Textform erfolgen oder formlos bei einem Präsidiumsmitglied erklärt werden.
§ 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Die Mitglieder des Vereins sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte.
- Das aktive und passive Wahlrecht und Stimmrecht gilt nur für die ordentlichen Mitglieder.
- Die ordentlichen Mitglieder mit Ausnahme der Ehrenmitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet.